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  15. Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in „Pille danach“-Urteil aus

Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in „Pille danach“-Urteil aus

vor 4 Tagen in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Apotheker Kersten: „Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben…“


Berlin (kath.net) Seit 2018 hat der Berliner Apotheker Andreas Kersten rechtlichen Ärger am Hals, weil er sich aus Gewissensgründen weigert, die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat vergangene Woche in einem hoch ambivalenten Urteil einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat es aber die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt, berichtet nun die Menschenrechtsorgansisation „Alliance Defending Freedom“ (ADF) in einer Presseaussendung. Das Gericht sprach Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Auch wies es die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.

In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten und die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.


Apotheker Kersten stellt nach dem Urteil fest: „Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Apothekerkammer gegen mich beantragte Sanktion abgelehnt hat. Ich bin Apotheker geworden, um die Gesundheit von Menschen zu fördern, sogar Leben zu retten. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise abtreibende Wirkung hat. Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben.“

Seit 2018 betrieb die Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten, schildert ADF in der Presseaussendung. Er hatte sich aus Gewissensgründen stets geweigert, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin gab Kersten daraufhin im November 2019 recht. Dagegen legte die Apothekerkammer allerdings Berufung ein.

Die ADF unterstützt den Fall Kerstens seit sechs Jahren und stuft ihn als Präzedenzfall für Deutschland ein. Der Leiter der europäischen ADF-Rechtsabteilung, Felix Böllmann, erläuterte: „Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit ist jetzt klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns.“ Allerding sei die Urteilsbegründung „skandalös“: „Das Gericht führte zunächst nur mündlich aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir werden die Begründung genau prüfen“.

Böllmann führte weiter aus: „„Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich mit seiner Argumentation in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“ Denn „zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen.“

Über die „Pille danach“ erklärt die ADF: „Neben weiteren gefährlichen Nebenwirkungen ist die ‚Pille danach‘ auch wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten. Meist wird das Präparat zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch der Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium verwendet. Allerdings wirkt die ‚Pille danach‘ auch nidationshemmend, das heißt die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter wird verhindert.“ Dies bedeute dann konkret, dass in diesem Fall „ein bereits gezeugter Mensch würde … abgetrieben“.

Foto (c) ADF International


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Lesermeinungen

 Dolomiti vor 2 Tagen 
 

@child of teresa

Glaube - Liebe - Hoffnung, das sind göttliche Gaben!!!

Nur MUT , nie die Hoffnung auf das Gute aufgeben!

Christus ist Sieger über Leben und Tod. Er ist der Auferstandene, durch Ihn und nur durch Ihn sind wir gerettet.


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 Alpenglühen vor 3 Tagen 

Art 4 (1) GG ist eindeutig:„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen

u. weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Im Gegensatz zu Abs. 3 gibt es zu Abs. 1 keinen Hinweis auf einschränkende Regelungen. Evtl. war der Wunsch der „Vater des Gedanken“, aber die Begründung des Richters, daß Gewissen müsse sich „dem Versorgungsauftrag“ unterwerfen, ist m.E. verfassungswidrig. Wer hat ursprünglich den Versorgungsauftrag? Ihn aufgestellt, definiert? U. dann anscheinend an die Apotheker abgeschoben? Der Staat, die Pharmaindustrie? Genauso die Forderung einer Ministerin, daß sämtliche! Medizinstudenten bereits während des Studiums das Durchführen von Abtreibungen theoretisch u. praktisch zu erlernen hätten. Egal, welche Fachrichtung sie einmal einschlagen würden. Während des „Hausarztmodels“ gab es sogar eine Prüfpflicht für den „Hausapotheker“, daß Medikamente sich nicht „in die Quere“ kamen.
Evtl. sollte ja der Richter seinen Beruf wechseln…, oder zumindest von kompetenter! Seite Nachhilfe in Verfassungsrecht erhalten.


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 Child of Teresa vor 3 Tagen 
 

Hoffnung auf Bischöfe ist vergeblich

@Dolomiti
Verehrter Mitkommentator, ich muss Ihre Hoffnung auf den Bekenner- und Kampfesmut der allermeisten unserer Bischöfe bzgl. wesentlicher christlicher Werte (Recht auf Leben, Gewissensfreiheit u.a.) leider enttäuschen. Gerade die letzten Wochen haben das wieder gezeigt, wo die meisten Bischöfe zu den Regierungsbestrebungen auf Legalisierung der Abtreibung in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten geschwiegen haben. Einige (Ackermann, Timmerevers) haben halbgare Erklärungen abgegeben und von der aktuellen Regelung (Beratungsregelung, Beratungsschein und dann straffreie Abtreibung möglich) als akzeptable Lösung gesprochen, weil sie angeblich einen gesellschaftlichen Frieden gebracht hat. Dass dabei inzwischen weit mehr als 100.000 ungeborene Kinder pro Jahr über den Jordan gehen, ist für diese Hirten also vollkommen okay.


1
 
 Dolomiti vor 3 Tagen 
 

Diktatur des Relativismus

Ja, leider hatte Papst Benedikt XVI. recht....unsere Gesellschaften stehen in einem Gedankensystem des Unrechts und der Bagatellisierung der Menschenrechte, wie Lebensrecht, Gewissensfreiheit, usw.
Ich hoffe, dass unsere Bischöfe den Mut haben werden, diese unverhandelbaren christliche Grundsätze in Deutschand öffentlich zu verteidigen.


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 MutigSein vor 4 Tagen 
 

Das ist nun EIN Apotheker. Ein Tropfen auf heißem Stein

Wir haben bei uns 4! Apotheken vor Ort, 3 davon werden von katholischen Apothekern betrieben. Aus Interviews und Statements weiß man hier, dass jeder von ihnen auf Anfrage selbstverständlich die „Pille danach“ da haben und auch abgeben.


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 MutigSein vor 4 Tagen 
 

Das ist nun EIN


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 Johannes14,6 vor 4 Tagen 
 

Das Urteil ist skandalös

im Hinblick auf die Grundrechte der Gewissensfreiheit und Freiheit der Berufsausübung.

Es ist ein empörender Skandal, gerade die zu sanktionieren, ihnen sogar die Berufsausübung zu verwehren, die sich Gedanken machen, die noch ein Gewissen haben und ihm folgen, um das Leben zu schützen.

Gleiches droht ja mit der Aufnahme der Abtreibung als Lehr- und Praxisinhalt in das Curriculum des Medizinstudiums. Man hat den Eindruck, bewußt sollten kritische Geister gar nicht erst zugelassen werden, sie könnten den Ablauf stören..

Wichtig ist der Hinweis, daß die "Pille danach" potentiell frühabtreibend wirkt, wie auch Spirale und Ovulationshemmer, so daß man der Zahl der Abtreibungen (wieder Anstieg in den letzten Jahren!) noch eine unbekannte Anzahl durch Nidationshemmung ausgelöster Abgänge hinzurechnen muß.
DAVON spricht jedoch keiner mehr, auch nicht kirchlich.

Dem Dank an Apotheker Kersten möchte ich mich anschließen - IHR ZEUGNIS LEUCHTET, es bewegt.
Mt 13,43
Und Dank an ADF !

adfinternational.org/de/news/gericht-gewissensfreiheit-apotheker-kersten


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 SalvatoreMio vor 4 Tagen 
 

Vielen Dank!

Wunderbar, dass manche ihr Gewissen so fein ausgebildet haben, dass sie auch große Opfer bringen würden, damit das Richtige und Gute nicht gänzlich abgewürgt wird.


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 Goldengirl vor 4 Tagen 
 

Pille danach

DANKE fürs Durchhalten, Herr Apotheker Kersten!
Es grüßt Sie herzlich eine PTA im Ruhestand.


4
 

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